Mit Geld nicht gutzumachen
Aus dem Motivenbericht des österreichischen Nationalrates

Das nationalsozialistische Regime hat in seiner unvorstellbar menschenverachtenden Ausformung unendlich viel Leid über Millionen von Menschen gebracht. Österreich, das am 13. März 1938 von Hitler-Deutschland besetzt wurde, hat in den Kriegsjahren als Staat nicht existiert. Es darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass unter den größten Verbrechern des nationalsozialistischen Regimes auch Österreicher waren.

Holocaust, aber auch Sklaven- und Zwangsarbeit waren Ausdruck einer grausamen Missachtung der Menschenrechte und bedeuteten Deportation von Menschen aller Altersgruppen, ihre Entrechtung, Versklavung, Misshandlung, Verletzung ihrer Menschenwürde und in vielen Fällen ihre Vernichtung durch Arbeit. Viele der Betroffenen haben sich in ihrem späteren Leben vom Trauma der Verschleppung nie mehr befreien können (…)

Die österreichische Bundesregierung und der österreichische Nationalrat sind sich der Tatsache bewusst, dass die Leiden und Demütigungen der Opfer der Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes, zu denen vor allem auch die Häftlinge in Konzentrationslagern, die zur Arbeit gezwungen wurden (so genannte Sklavenarbeiter), und die zivilen Arbeitskräfte gehörten, die auf das Gebiet der heutigen Republik Österreich deportiert oder hier gegen ihren Willen festgehalten und zur Arbeit gezwungen wurden (Zwangsarbeiter), mit Geldleistungen nicht gutzumachen sind.

Österreich anerkennt mit den auf der Basis des vorliegenden Gesetzes zu erbringenden freiwilligen Leistungen das Leiden der Opfer der Sklaven- und Zwangsarbeit, die ausgenutzt wurden, um einen Beitrag zur damaligen Wirtschaft zu leisten, der in einigen Fällen noch heute nachvollziehbar ist. Für die Opfer war der Ort ihres Einsatzes Österreich, auch wenn es damals nicht existierte.
 



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